Markenrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Unionsmarke beim Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU

von: Catherine Carlhoff

diplom.de, 2017

ISBN: 9783961161980 , 44 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 14,99 EUR

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Markenrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Unionsmarke beim Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU


 

Großbritannien ist das erste Land in der Geschichte der Europäischen Union, das den Austritt aus dem Staatenbund erklärt. Am 23. Juni vergangenen Jahres entschieden sich die Wähler im Vereinigten Königreich mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen den Verbleib in der Union. Obwohl die Entscheidung für die britische Regierung nicht rechtsverbindlich ist, verlangt sie politisches Tätigwerden. Dementsprechend wurde am 29. März diesen Jahres das formelle Austrittsgesuch an den Europäischen Rat gem. Art. 50 EUV übermittelt. Als unionsweites Schutzrecht ist das Rechtsgebilde der Unionsmarke vom Austritt eines Mitgliedstaates aus der Union unweigerlich betroffen. Die Unionsmarke ist eine auf dem gesamten Gebiet der Union geltende Marke, die durch eine einzige Anmeldung Schutz auf dem gesamten Gebiet erlangt. Die aus der Unionsmarke entspringenden Rechte entfalten ihre Wirkung auf dem gesamten Gebiet der EU, bislang auch im VK. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU erstreckt sich der Schutzbereich von Unionsmarken ohne ausgehandelte Übernahmeregelungen künftig nicht mehr auf das Territorium Großbritanniens. Inhalt der bevorstehenden Austrittsverhandlungen wird demnach auch die Zukunft der Unionsmarke in Großbritannien sein. Angenommen werden kann allerdings, dass Großbritannien die Rechte der Unionsmarkeninhaber auch künftig anerkennen und fortführen wird. Derzeit spricht viel dafür, dass der territoriale Schutzbereich der Unionsmarke eingeschränkt wird, gleichzeitig aber eine Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Schutzwirkung im VK geschaffen wird. Als Optionen stehen dabei das Schaffen paralleler nationaler Schutzrechte und eine Umwandlung bisheriger Unionsmarken in nationale Marken offen. Die genauen Rahmenbedingungen der Übernahme werden sich erst mit Abschluss der Austrittsverhandlungen ergeben. Es können derzeit nur mögliche rechtliche Probleme aufgezeigt und allfällige Lösungsvorschläge geboten werden. Bis zum tatsächlichen Austritt bleibt der Schutzumfang jedenfalls erst einmal bestehen. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über die markenrechtlichen Probleme, die im Zusammenhang mit der Unionsmarke beim Austritt eines Mitgliedstaates aus der EU entstehen, und zeigt im Anschluss allfällige Lösungsvorschläge auf. Die Arbeit orientiert sich am aktuellen Austritt Großbritanniens aus der EU, gibt jedoch Gestaltungsempfehlungen unabhängig vom britischen Recht, anwendbar auf den Austritt eines jeden Staates.