Der Einfluss des deutschen Außenwirtschaftsrechts auf den Wirtschaftsverkehr

von: Franziska Gräf

GRIN Verlag , 2018

ISBN: 9783668634220 , 15 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Der Einfluss des deutschen Außenwirtschaftsrechts auf den Wirtschaftsverkehr


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Amberg-Weiden, Sprache: Deutsch, Abstract: Deutschland gilt als Exportnation und ist damit in hohem Maße exportabhängig. Im Gegenzug ist Deutschland als rohstoffarme Gegend auch auf Importe angewiesen, speziell im Energiebereich. Als Folge der weltweiten Globalisierung ist der deutsche Außenhandel deutlich gewachsen. Jeder vierte Arbeitnehmer ist im Bereich der Ausfuhr der Waren seines Unternehmens tätig. Die Republik ist somit stärker mit der Weltwirtschaft verflochten als viele andere Länder und von ihrer Entwicklung abhängig. Weit mehr als die Hälfte aller deutschen Ein- und Ausfuhren entfällt auf die EU, wobei die wichtigsten Handelspartner Frankreich, Großbritannien und Italien sind. Das Außenwirtschaftsrecht ist für Deutschland von großer Bedeutung, da dieses den Wirtschaftsverkehr eines Landes mit fremden Staaten regelt und somit auch Einfluss auf Im- und Exportquoten ausüben kann. Um die eigenen wirtschaftspolitischen Belange schützen zu können, bedarf es in Notfällen staatlicher Maßnahmen, die den Wirtschaftsverkehr beschränken. Das heute bestehende Außenwirtschaftsrecht für die Bundesrepublik Deutschland ist sowohl nationalen, als auch unionsrechtlichen Ursprungs. Dennoch wird das nationale Recht immer mehr durch das vorrangige EU-Recht ersetzt, sodass die nationale Gesetzgebung in einigen Bereichen nur noch ergänzende Bestimmungen festlegen darf. Das Außenwirtschaftsrecht der EU besteht nicht aus zusammengefassten außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften, sondern aus einer Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien. In dem Fall, dass es auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts noch keine Regelungen für bestimmte Tatbestände gibt, ist weiterhin nationales Recht gültig. Der Begriff 'Außenwirtschaft' beschreibt sämtlichen Verkehr einer Wirtschaftseinheit mit dem Ausland und beinhaltet daher sowohl den grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und Dienstleistungen, als auch den Kapitalverkehr mit Drittstaaten.