Ivo von Chartres und der Investiturstreit in Frankreich - Die Interpretation der Investitur in Brief 60

Ivo von Chartres und der Investiturstreit in Frankreich - Die Interpretation der Investitur in Brief 60

von: Anonym

GRIN Verlag , 2021

ISBN: 9783346334633 , 27 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Ivo von Chartres und der Investiturstreit in Frankreich - Die Interpretation der Investitur in Brief 60


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Investiturstreit wurde nicht nur politisch ausgetragen, sondern spielte sich auch auf der literarischen Ebene ab. Die sogenannte 'Streitschriftenliteratur' des elften und zwölften Jahrhunderts nahm Stellung zu den wichtigen zeitgenössischen Fragen wie zur Simonie, Häresie, Priesterehe oder zur Symbolik von Ring und Stab, wobei das Investiturproblem als solches erst um die Jahrtausendwende in den Mittelpunkt der Diskussion rückte. Die äußere Form der Streitschriften war sehr vielseitig (z.B. Traktat, Brief, Gedicht), sodass nicht von einer einheitlichen Quellengattung gesprochen werden kann. Vielmehr lässt sich 'die Subsumierung unter einen Oberbegriff' zurückführen auf die allen Schriften gemeinsame diskursive Zielsetzung der richtungsgebenden Stellungnahme, die man grob in drei Positionen einteilen kann: Königstreue, papsttreue und zwischen den Standpunkten vermittelnde Autoren. Zu den Letzteren zählt beispielsweise der Erzbischof Ivo von Chartres, der sich bemühte, grundsätzlich bei allen Problemfragen einen Kompromiss zwischen den Parteien zu erreichen - so auch im Investiturstreit. Die vorliegende Hausarbeit geht der Frage nach, wie Ivo in seinem berühmten Brief 60 - 'perhaps the one letter Ivo was, and is, best known for' - die Investitur interpretiert und seine Stellungnahme begründet. Dabei lassen sich seine Ausführungen im Wesentlichen in drei Aspekte einteilen: Erstens definiert Ivo die königliche Investitur als concessio ohne sakramentalen Charakter. Zweitens seien Investiturgebote oder -verbote Teil des veränderlichen Menschenrechts. Und drittens käme der Anwendung von Symbolen keine Bedeutung zu.