Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung - Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt

Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung - Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt

von: Ingke Goeckenjan

Mohr Siebeck , 2017

ISBN: 9783161535789 , 342 Seiten

Format: PDF

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Mehr zum Inhalt

Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung - Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt


 

Cover

1

Vorwort

6

Inhaltsverzeichnis

8

Einführung

14

I. Ausgangspunkt der Untersuchung

14

II. Zielsetzung und Grenzen der Arbeit

18

III. Gang der Untersuchung

19

Kapitel 1: Grundlegung

22

I. Theoretische und methodische Grundlagen

22

1. Der Zusammenhang zwischen Verhalten und Erfolg als Grundschema tatbestandlichen Unrechts bei Erfolgsdelikten

22

2. Die Rolle der Strafrechtsdogmatik bei der Bestimmung dieses Zusammenhangs

25

a) Aufgaben der (Straf-)Rechtsdogmatik im Allgemeinen

26

b) Systembildung als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik?

27

c) Gesetzeskritik als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik?

30

d) Hier zugrunde gelegtes Verständnis der Aufgaben von Strafrechtsdogmatik

35

e) Besonderheit der bislang nur zögerlichen Rezeption durch die Judikatur

36

3. Anforderungen an dogmatische Aussagen im Einzelnen

38

4. Methodik

39

5. Zugrundeliegende Paradigmen

40

6. Empirische Bezüge

42

II. Annäherung an die zentralen Begriffe der Arbeit

45

1. Zurechnung

45

a) Zurechnungsgegenstand

46

b) Zurechnungsziel oder Zurechnungsadressat

50

c) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung des Begriffs Zurechnung

52

d) Ergebnis der ersten begrifflichen Annäherung

58

2. Handlung und Erfolg

60

a) Handlung

60

b) Erfolg

62

3. Gefahr und Risiko

67

a) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung der Begriffe Gefahr und Risiko

67

b) Juristisches Verständnis

68

c) Verständnis der Begriffe in anderen Wissenschaftsdisziplinen

69

d) Bedeutungsunterschiede

71

e) Besonderheiten des Risikobegriffs innerhalb der Lehre von der objektiven Zurechnung

72

Kapitel 2: Bestandsaufnahme

76

I. Entwicklungslinien der Lehre von der objektiven Zurechnung

76

1. Frühe Zurechnungslehren

77

2. Fokussierung auf Kausalzusammenhänge

85

3. Erste Ansätze einer einschränkenden Bestimmung von Kausalzusammenhängen

87

4. Die Entwicklung einzelner Zurechnungsgesichtspunkte

96

a) Die objektive Zweckhaftigkeit als Zurechnungskriterium

97

b) Die Bezweckbarkeit in der finalen Handlungslehre

101

c) Sozialadäquanz

103

d) Die Schaffung einer Gefahr und deren Realisierung im Erfolg

106

e) Die Ausfilterung relevanter Bedingungen

109

f) Die Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens

110

g) Risikoerhöhungslehre

112

h) Der Schutzzweck der Norm

114

5. Eigenständige Zurechnungslehren

115

6. Zusammenführung der verschiedenen Gesichtspunkte zu einer selbstständigen Erfolgszurechnungslehre

118

7. Rezeption und Weiterentwicklung der modernen Erfolgszurechnungslehre

124

a) Unmittelbare Rezeption

124

b) Weiterentwicklung des Roxinschen Ansatzes

129

8. Würdigung der Erfolgszurechnungslehre: Eine Erfolgsgeschichte

130

9. Vorläufiges Fazit

136

II. Grundaussagen der modernen Erfolgszurechnungslehre

136

1. Trennung zwischen Kausal- und Zurechnungsurteil

137

2. Funktion der objektiven Zurechnung als Korrektiv für die zu weit gefasste Kausalität

140

3. Geltung der Zurechnungskriterien auch für Vorsatzdelikte

142

4. Zusammenfassung der Zurechnungskriterien in der sogenannten Grundformel

143

5. Beurteilungsmaßstab und Beurteilungsperspektive

144

6. Anerkannte zurechnungsausschließende Konstellationen

145

III. Kritik an der Lehre von der objektiven Zurechnung und ihrer Anwendung auf Vorsatzdelikte

147

1. Systemwidrige Verortung von Zurechnungskriterien

148

2. Unbestimmtheit und überzogene Normativität der Zurechnungskriterien

154

3. Unmöglichkeit einer „objektiven“ Beurteilung

156

4. Überflüssigkeit der objektiven Zurechnung bei Vorsatzdelikten

157

5. Dysfunktionalität der Zurechnungskriterien

160

6. Unzulässigkeit eines Wechsels zwischen ex-ante- und ex-post-Beurteilung

161

Kapitel 3: Untersuchung einzelner als zurechnungsausschließend beurteilter Topoi

164

I. Fehlende Risikoschaffung

166

1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung

166

2. Die Lösung der Zurechnungslehre und ihrer Vorläufer dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle

167

a) Der Gewitterfall und seine Variationen

167

b) Andere ähnliche Fallgestaltungen

182

3. Kritik und alternative Lösungen

183

a) Lösung über eine einschränkende Bestimmung der Kausalität

183

b) Lösung über die objektive Zweckhaftigkeit

184

c) Lösung über das unmittelbare Ansetzen

190

d) Lösung über den Handlungsbegriff

191

e) Lösung über das tatbestandsmäßige Verhalten

192

f) Lösung über die Tatherrschaft

195

g) Lösung über die Eigenverantwortlichkeit des Opfers

196

h) Lösung über die soziale Adäquanz bzw. das erlaubte Risiko

207

i) Lösung über den Vorsatz

209

4. Zwischenfazit

217

II. Erlaubtes Risiko

219

1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung

220

2. Die Lösung der Zurechnungslehre dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle

220

a) Erlaubtes Risiko bei Verhalten gemäß der Straßenverkehrsordnung

221

b) Andere ähnliche Fallgestaltungen

223

3. Kritik und alternative Lösungen

224

a) Beschränkungen des erlaubten Risikos bei Vorsatzdelikten

225

b) Lösung über die objektive Zweckhaftigkeit

238

c) Lösung über den Handlungsbegriff bzw. das tatbestandsmäßige Verhalten

240

d) Lösung über den Vorsatz

243

e) Zweifel an der Bestimmbarkeit der „Erlaubtheit“ des Risikos

244

f) Lösung über die Rechtswidrigkeit

249

g) Jakobs’ Kritik an der Berücksichtigung von Sonderwissen

252

4. Zwischenfazit

255

III. Risikoverringerung

257

1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung

258

2. Die Lösung der Zurechnungslehre dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle

258

3. Kritik und alternative Lösungen

262

a) Kritik an dem Begriff „Risikoverringerung“

262

b) Lösung über das tatbestandsmäßige Verhalten

265

c) Lösung über die einschränkende Bestimmung des tatbestandlichen Erfolgs

267

d) Lösung über die generelle Berücksichtigung von Ersatzursachen

269

e) Der Ansatz Jakobs’

275

f) Lösung über den Vorsatz

276

g) Lösung über die Rechtswidrigkeit

278

4. Zwischenfazit

281

Kapitel 4: Bewertung der Kritik an der Lehre von der objektiven Zurechnung

282

I. Systemwidrige Verortung von Zurechnungskriterien?

282

II. Unbestimmtheit und überzogene Normativität der Zurechnungskriterien?

284

III. Unmöglichkeit einer „objektiven“ Beurteilung?

287

1. Gegeneinwände der Vertreter der Zurechnungslehre

288

2. Fazit unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse

291

IV. Überflüssigkeit der objektiven Zurechnung bei Vorsatzdelikten?

294

V. Dysfunktionalität der Zurechnungskriterien?

297

VI. Unzulässigkeit eines Wechsels zwischen ex-ante-und ex-post-Beurteilung?

298

Ergebnisse

302

I. Zehn zusammenfassende Thesen

302

1. Als allgemeiner Begriff kann Zurechnung ganz verschiedene Vorgänge bezeichnen

302

2. Die Elemente der objektiven Zurechnung sind dagegen spezifischer zu fassen

305

3. Bei Vorsatzdelikten ist die Beurteilung von Zurechnungsfragen vielfach durch das vorrangig zu berücksichtigende gesetzliche Beteiligungssystem überlagert

306

4. Maßgeblich für die Erlaubtheit eines Verhaltens ist nicht die Höhe des Risikos, sondern eine wertende Beurteilung

307

5. In ihrem verbleibenden Anwendungsbereich ist die erste Prüfungsstufe der Lehre von der objektiven Zurechnung eine Lehre vom tatbestandsmäßigen Verhalten

308

6. Damit gelten Einschränkungen des tatbestandsmäßigen Verhaltens auch beim Vorsatzdelikt

309

7. Die inhaltlichen Kriterien zur Bestimmung des erlaubten Risikos sind bei Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten identisch; sie unterscheiden sich lediglich in ihrer praktischen Relevanz

310

8. Die positive Feststellung einer missbilligten Risikosetzung ist aber bei Vorsatzdelikten durch eine Prüfung des ausnahmsweise eingreifenden erlaubten Risikos zu ersetzen

311

9. Die Risikoverringerung ist kein Fall des Ausschlusses der objektiven Zurechnung

313

10. Diese Überlegungen stehen im Einklang mit der Funktion strafbewehrter Verhaltensnormen

314

II. Ausblick

315

Literaturverzeichnis

318

Register

340