Akutpsychiatrie, 4. Auflage - Das Notfall-Manual

Akutpsychiatrie, 4. Auflage - Das Notfall-Manual

von: Peter Neu

Schattauer, 2021

ISBN: 9783608116625 , 274 Seiten

Format: ePUB

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 47,99 EUR

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Akutpsychiatrie, 4. Auflage - Das Notfall-Manual


 

1  Akute Erregung


Peter Neu

Fallbeispiel

Ein etwa 25-jähriger Mann wird in der Nacht von der Polizei in die Klinik gebracht. Er war abends ziellos auf einer dicht befahrenen Straße gelaufen und hatte parkende Autos beschädigt, woraufhin Passanten die Polizei riefen. Die hinzugezogenen Beamten sprachen den Mann an, dieser antwortete unverständlich und setzte seinen Weg fort. Als die Beamten ihn zurückhalten wollten, schlug er auf sie ein. Die Beamten entschieden dann, ihn unter dem Verdacht auf Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung in die Klinik zu bringen. Der diensthabende Arzt erhebt folgenden psychiatrischen Aufnahmebefund: Der Patient ist wach, antwortet aber nur unverständlich oder gar nicht auf Befragen. Er trägt altersentsprechende Kleidung von guter Qualität. Sein Haar ist zerzaust, wirkt aber gepflegt. Von dem Patienten geht ein starker Geruch aus, dessen Ursache nicht identifiziert werden kann. Inhaltliche Denkstörungen und Ich-Störungen sind nicht beurteilbar. Das Vorhandensein von Halluzinationen erscheint aufgrund des Verhaltens des Patienten als wahrscheinlich, da er immer wieder in sich hineinhorcht und plötzlich kurze, abgehackte Sätze in Richtung der Wand spricht. Er ist psychomotorisch sehr unruhig und läuft hin und her. Er präsentiert einen bedrohlich-gereizten Affekt, der sich bis hin zur körperlichen Aggression steigert. Es besteht offensichtlich keine Krankheits- oder Behandlungseinsicht.

Dieses Beispiel zeigt eine für den Nachtdienst typische Problemkonstellation, die folgendermaßen charakterisiert ist:

  • Es ist kein ausführlicher psychopathologischer, neurologischer und internistischer Befund erhebbar, weil der Patient nicht kooperiert.

  • Es ist keine oder nur wenig Zusatzdiagnostik wie Blutentnahme, Drogenschnelltest, Alkoholatemtest, EKG, Computertomographie (CT) und Liquorpunktion möglich. Dies liegt teils an der mangelnden Compliance des Patienten, teils an den eingeschränkten Möglichkeiten während des Notdienstes.

  • Es ist keine oder nur eine eingeschränkte Fremdanamnese zu erheben.

  • Der Zustand des Patienten macht dennoch eine sofortige Behandlungsentscheidung notwendig.

Die vordringliche Aufgabe in einer solchen Situation ist es, den Patienten so weit zu stabilisieren, bis eine ausführliche Diagnostik möglich ist und eine spezifische Therapie eingeleitet werden kann. Üblicherweise wird dies erst am nächsten Tag der Fall sein. Die Akutbehandlung sollte für den Patienten so schonend wie möglich und mit einem möglichst geringen Risiko an unerwünschten Nebenwirkungen erfolgen.

1.1 Diagnostik


Wenn ein Patient mit einem akuten Erregungssyndrom von der Polizei auf die Station gebracht wird, sollten Sie sich zunächst klarmachen, ob Sie deren Hilfe vor Ort noch in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Es bedeutet manchmal eine zusätzliche Erregung für den Patienten, wenn die Polizei anwesend ist, mitunter ist es aber die einzige Lösung, um eine Gewaltfreiheit zu garantieren, besonders, wenn nachts wenig Personal vor Ort ist.

Stellen Sie sich dem Patienten in ruhigem und freundlichem Ton als Helfer vor. Die meist einzigen Quellen einer Fremdanamnese sind die Beamten, die den Patienten bringen. Die Beamten können sein Verhalten und die Situation beschreiben, unter der er aufgefunden wurde. Diese Beschreibungen liefern erste Aufschlüsse über die zugrunde liegende Störung, aber auch Hinweise dafür, ob eine Gewaltgefährdung vorliegen könnte. Dies sollten Sie auch konkret nachfragen (z. B. »Ist der Patient gegen sie tätlich geworden, unter welchen Umständen ist das passiert?«). Im Beispielfall ist der Patient laut Auskunft rasch fremdaggressiv geworden; das ist ein Hinweis darauf, dass eine solche Gefahr möglicherweise auch in der Klinik droht und kann ein Entscheidungsgrund für eine zügige medikamentöse Behandlung sein.

Erkundigen Sie sich in jedem Fall bei der Polizei, ob der Patient auf das Vorhandensein gefährlicher Gegenstände untersucht wurde. Wenn dies noch nicht geschehen ist, bitten Sie die Beamten, die Untersuchung durchzuführen und noch so lange zu bleiben, bis Sie sich ein Bild vom Patienten machen konnten.

Ist – anders als im obigen Beispielfall – kein akuter Anhalt für Fremdaggressionen aus der Fremdanamnese ersichtlich, so ist zunächst eine Verhaltensbeobachtung sinnvoll, wenn dies von den räumlichen Gegebenheiten möglich ist. Lassen Sie dem Patienten Speisen und Getränke anbieten und lassen Sie ihn dann zunächst einen Moment für sich sein. Dadurch hat der Patient Gelegenheit, sich etwas von den Ereignissen zu erholen, und Sie können durch die Verhaltensbeobachtung weitere Rückschlüsse auf die Grunderkrankung ziehen. Anschließend kann, soweit möglich, ein ärztlich-therapeutisches Gespräch folgen mit dem Ziel, den hocherregten Patienten zu beruhigen. Gleichzeitig stellt das Gespräch eine Exploration der zugrunde liegenden Symptomatik dar.

Wenn aber wie im obigen Beispielfall eine Fremdgefährdung weiterhin besteht, die sich anders nicht beherrschen lässt, muss eine unmittelbare medikamentöse Therapie erfolgen. Die Therapieoptionen hierzu sind weiter unten in Abschnitt 1.2 dargestellt. Unter Umständen muss dazu eine Fixierung vorgenommen werden. Eine ausführliche Anleitung hierzu finden Sie in ▶ Kapitel 21.

Sollte der Patient in eine orale Medikamentengabe einwilligen, so wäre diese zu bevorzugen und der Katalog der infrage kommenden Medikamente würde sich etwas erweitern. Wir wollen in unserem Beispielfall aber zunächst davon ausgehen, dass nur eine parenterale Medikation infrage kommt, weil aufgrund der fehlenden Krankheits- und Behandlungseinsicht keine Mitarbeit seitens des Patienten erfolgt und weil die sich steigernde Erregung schnelles Handeln erfordert. Dadurch verkleinert sich die Auswahlmöglichkeit der zur Verfügung stehenden Medikamente, gleichzeitig sind die Gefahren unerwünschter Nebenwirkungen höher. Ferner sind unsere Handlungsoptionen dadurch eingeschränkt, dass wir nur minimale Informationen über den Patienten und seine möglichen Vorerkrankungen haben.

Um einen Behandlungsalgorithmus erstellen zu können, müssen wir uns die wahrscheinlichsten Differenzialdiagnosen vor Augen führen. Im vorliegenden Fall kommen folgende Diagnosen infrage: Delir/Intoxikation, Schizophrenie, Manie und Persönlichkeitsstörung (oder auch keine Diagnose, denn Erregung muss nicht zwingend durch eine Krankheit bedingt sein). In ▶ Abbildung 1-1 sind verschiedene medikamentöse Therapieoptionen aufgeführt, die diesen Verdachtsdiagnosen zugeordnet sind. Unter Umständen kann es empfehlenswert sein, die Substanzen innerhalb eines Kästchens zu kombinieren. In ▶ Tabelle 1-1 sind parenteral applizierbare Substanzen dargestellt, die bei den verschiedenen Diagnosemöglichkeiten infrage kommen. Daneben sind die Halbwertszeiten, die für eine Therapieentscheidung ebenfalls relevant sind, sowie empfohlene Anfangsdosen dargestellt.

Abb. 1-1 Parenterale Therapieoptionen bei Akuttherapie verschiedener Grunderkrankungen. Die Optionen gelten für Fälle wie im Fallbeispiel. Wären z. B. Informationen verfügbar, die auf eine bestimmte Ursache eines Delirs hinweisen, oder wäre der Patient bereit, Medikamente einzunehmen, könnten auch Medikamente eingesetzt werden, die nur oral verfügbar sind.

Tab. 1-1 Parenteral applizierbare Substanzen mit Akutwirkung

Substanz

Tmax/Halbwertszeit*

Empfohlene Anfangsdosis**

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